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Die polnische Version ist die Ausgangsversion. Polski

Version: 12. Juni 2026 Koordinator für die Schutzstandards: die Person, die VITA Augustów leitet

Standards zum Schutz Minderjähriger bei VITA Augustów

Dies sind Regeln, die zum Schutz der Kinder in unserer Einrichtung beitragen. Sie beschreiben, wie wir mit Gästen arbeiten, wie wir auf beunruhigende Situationen reagieren und wo ein Kind oder eine Betreuungsperson ein Problem melden kann.

Die Sicherheit des Kindes ist wichtiger als die Bequemlichkeit des Verfahrens

Die Standards sind für VITA-Gäste, Betreuungspersonen und Mitarbeiter konzipiert. Ihr Ziel ist einfach: Das Kind soll sich sicher fühlen und das Personal soll wissen, was zu tun ist, wenn etwas Anlass zur Sorge gibt.

Grundlage der Standards ist das Gesetz zur Bekämpfung der Bedrohung durch Sexualstraftaten und zum Schutz Minderjähriger. Die Vorschriften verpflichten Hotels und Gemeinschaftsunterkünfte, Regeln für die Sicherheit von Kindern, ein Verfahren zur Feststellung des Verhältnisses zwischen einem Kind und einer erwachsenen Person sowie das Vorgehen bei einer möglichen Gefährdung des Kindeswohls zu beschreiben.

Kontakt Bei Fragen zu den Standards schreiben Sie an: biuro@vita.augustow.pl oder rufen Sie an: +48 87 643 39 67.
Vor Ort Voll- und Kurzfassungen sind auf der Website und an der Rezeption erhältlich.
Überprüfung Wir überprüfen die Standards mindestens alle zwei Jahre oder früher nach einem bedeutenden Ereignis.

Bei VITA geltende Standards

Die folgenden Regelungen gelten für Mitarbeiter, Gäste und mit VITA kooperierende Personen, sofern deren Handlungen im Zusammenhang mit dem Aufenthalt des Kindes in der Einrichtung stehen können.

1. Regeln für eine sichere Beziehung zwischen Personal und Kindern

Alle Mitarbeitenden behandeln Kinder respektvoll, ruhig und unter Wahrung ihrer Privatsphäre. Der Kontakt mit einem Kind sollte der Situation angemessen, sicher und für das Kind verständlich sein.

  • Ein Kind darf nicht beschämt, gedemütigt, missachtet oder beleidigt werden.
  • Ein Kind darf nicht angeschrien werden, es sei denn, dies ist zum unmittelbaren Schutz des Kindes oder anderer Personen erforderlich.
  • Körperliche oder psychische Gewalt und die Verletzung der persönlichen Grenzen eines Kindes sind verboten.
  • Der private Kontakt mit dem Kind ist nicht gestattet, außer im Zusammenhang mit dem Aufenthalt bei VITA.
  • Wenn ein Gespräch mit einem Kind erforderlich ist, führen wir es in Ruhe, möglichst im Beisein eines Erziehungsberechtigten oder an einem für andere Personen sichtbaren Ort.

2. Bestätigung der Identität und Beziehung des Kindes zum Erwachsenen

Ein Element des Kinderschutzes besteht darin, sicherzustellen, dass sich ein Kind in der Unterkunft in Begleitung eines Elternteils, Erziehungsberechtigten oder einer Person aufhält, die die Zustimmung des Elternteils oder Erziehungsberechtigten hat.

  • Beim Check-in oder während des Aufenthalts kann das Personal den Erwachsenen nach der Beziehung zum Kind fragen.
  • Das Personal kann darum bitten, ein Dokument des Kindes oder des Erwachsenen einzusehen, wenn dies zur Bestätigung der Identität oder der Beziehung erforderlich ist.
  • Wenn ein Kind mit einer Person anreist, die weder Elternteil noch gesetzlicher Vormund ist, kann das Personal um die Zustimmung eines Elternteils oder Vormunds oder um dessen telefonische Kontaktdaten bitten.
  • Wir kopieren keine Ausweisdokumente. Wir beschränken die Daten auf das zur Gewährleistung der Sicherheit des Kindes erforderliche Maß.
  • Wenn die Situation nicht geklärt werden kann, können wir den Check-in aussetzen, bis bestätigt ist, dass das Kind ordnungsgemäß betreut wird.
Warum fragen wir? Diese Fragen sind kein Mangel an Vertrauen gegenüber Gästen. Sie dienen dazu, sicherzustellen, dass jedes bei VITA untergebrachte Kind von einer Person betreut wird, die dazu berechtigt ist und die Verantwortung dafür trägt.

3. Reaktion, wenn das Wohlergehen eines Kindes gefährdet sein könnte

Das Personal reagiert, wenn ein Kind sagt, dass ihm Leid zugefügt wird, wenn wir beunruhigendes Verhalten einer erwachsenen Person oder eines Kindes beobachten oder wenn die Umstände des Aufenthalts begründete Bedenken hervorrufen.

  • Im Falle einer unmittelbaren Gefahr für Leben oder Gesundheit rufen die Mitarbeiter 112 an.
  • Wenn keine unmittelbare Gefahr besteht, informiert das Personal den Koordinator für die Schutzstandards oder die Leitung der Unterkunft.
  • Soweit möglich, bleibt das Kind an einem sicheren, einsehbaren Ort und wird nicht mit der Person allein gelassen, deren Verhalten Bedenken hervorgerufen hat.
  • Der Koordinator entscheidet über die weiteren Schritte, einschließlich der Kontaktaufnahme mit der Polizei, der Staatsanwaltschaft, dem Vormundschaftsgericht oder dem Elternteil bzw. Erziehungsberechtigten.
  • Nach einem Vorfall erstellen wir einen kurzen Dienstvermerk und sichern verfügbare Informationen, wenn sie für die zuständigen Behörden von Bedeutung sein könnten.

4. Meldungen und Dokumentation von Vorfällen

Meldungen zur Kindersicherheit nehmen der Koordinator für die Schutzstandards und das Empfangspersonal entgegen. Wir nehmen jede Meldung ernst und erfassen nur die Fakten, die für das weitere Vorgehen notwendig sind.

  • Die Notiz enthält Datum, Ort, beteiligte Personen, eine Beschreibung der Situation und die ergriffenen Maßnahmen.
  • Zugriff auf die Notizen haben nur Personen, die den Sachverhalt für die Sicherheit des Kindes oder gesetzliche Verpflichtungen kennen müssen.
  • Wir sichern Materialien wie Überwachungsaufzeichnungen nur, wenn dies erforderlich ist und im Einklang mit dem Gesetz steht.
  • Daten aus Meldungen speichern wir nur in begrenztem Umfang und auf sichere Weise.

5. Vorbereitung des Personals

Das VITA-Personal macht sich mit den Standards vertraut und weiß, wem es beunruhigende Situationen melden muss. Bei Personen, die Aktivitäten oder Dienstleistungen unmittelbar mit Kindern durchführen sollen, lassen wir gemäß den geltenden Vorschriften besondere Vorsicht walten.

  • Der Koordinator ist für die Weitergabe der Standards an das Personal verantwortlich.
  • Die Kenntnisnahme der Standards dokumentieren wir intern.
  • Wenn ein externer Mitarbeiter direkt mit Kindern arbeitet, verlangen wir die Einhaltung der Sicherheitsregeln dieses Dokuments.

6. Kinder mit Behinderungen und besonderen Bedürfnissen

Bei der Beurteilung der Situation berücksichtigen wir das Alter, den Gesundheitszustand, die Behinderung, die Art der Kommunikation und die besonderen Bedürfnisse des Kindes. Die Reaktion des Personals sollte ruhig, verständlich und den Fähigkeiten des Kindes angepasst sein.

7. Personenbezogene Daten

Daten im Zusammenhang mit den Standards zum Schutz Minderjähriger verarbeiten wir nur, wenn dies für die Sicherheit des Kindes, die Klärung der Situation oder die Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist. Wir beschränken den Datenumfang auf das Minimum.

Einzelheiten sind in der Datenschutzerklärung VITA Augustów beschrieben.

8. Überprüfung der Standards

Wir überprüfen die Standards mindestens alle zwei Jahre. Wir tun dies früher, wenn sich Vorschriften ändern, neue Richtlinien erscheinen oder Erfahrungen aus einer bestimmten Situation zeigen, dass das Verfahren verbessert werden muss.

Sie haben das Recht, sich sicher zu fühlen

Wenn Sie ein Kind oder Teenager sind und bei VITA übernachten, ist dieser Abschnitt für Sie. Sie können ihn allein oder mit einem Elternteil, einer Betreuungsperson oder einer anderen erwachsenen Person lesen, der Sie vertrauen.

Was wichtig ist

  • Niemand darf Sie schlagen, Ihnen Angst machen, Sie demütigen oder Sie zwingen, Dinge zu tun, die Sie nicht wollen.
  • Sie haben das Recht, „Nein“, „Stopp“ oder „Ich brauche Hilfe“ zu sagen.
  • Wenn sich jemand Ihnen gegenüber seltsam verhält, Sie auf eine Weise berührt, die Ihnen unangenehm ist, oder Sie bittet, etwas geheim zu halten, erzählen Sie es einer erwachsenen Person, der Sie vertrauen.
  • Sie können ein Problem einem Elternteil, einer Betreuungsperson, dem Empfangspersonal oder dem Koordinator für die Schutzstandards melden.

Quellen, auf denen unsere Standards beruhen

Wir haben den Inhalt an den Charakter von VITA als Beherbergungsbetrieb angepasst. Wir kopieren die Vorschriften anderer Hotels nicht eins zu eins, denn die Standards sollten mit der tatsächlichen Funktionsweise der Einrichtung übereinstimmen.

Gesetz und Art. 22b-22c

Der Rechtsakt schreibt die Einführung der Standards vor und bestimmt die Elemente, die für Hoteldienstleistungen und Gemeinschaftsunterkünfte erforderlich sind.

Gesetzestext ansehen

Justizministerium

Mitteilung zum Kamilek-Gesetz, zur Umsetzungsfrist und zu den von der Verpflichtung erfassten Einrichtungen.

Mitteilung ansehen

Richtlinien für den Tourismus

Materialien der Empowering Children Foundation zu Standards in Hotels und Unterkünften.

Materialien ansehen

Datenschutz

Bei Verfahren, die Kinder betreffen, wenden wir den Grundsatz der Datenminimierung an und beschränken den Zugang zu Informationen.

VITA-Datenschutzrichtlinie